Mustersteuerordnung

Mustersteuerordnung
von den Ländern erlassene Rahmenbestimmungen für den Erlass und die Ausgestaltung von Steuersatzungen durch die Gemeinden. Zwar steht den Gemeinden kein originäres Recht zur Auferlegung von Steuern zu, doch wird allgemein angenommen, dass die Länder ihr begrenztes Steuererfindungsrecht (Art.105 IIa GG) auf die Gemeinden delegieren können. Die M. sind keine Rechtsnormen; sie dienen aber den Genehmigungsbehörden der Länder als Richtlinien für die Genehmigung gemeindlicher Steuersatzungen.

Lexikon der Economics. 2013.

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